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BMJ nimmt Abstand von "Scheidung light"
Bundeskabinett beschließt grundlegende Reform familienrechtlicher Verfahren
Das Bundeskabinett hat am 09.05.2007 eine grundlegende Reform familienrechtlicher Verfahren beschlossen. Die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Regelung, das Scheidungsverfahren ohne Anwalt unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen, ist im Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten. Das BMJ hatte vorgesehen, dass Ehegatten ohne gemeinsame Kinder dann keinen Anwalt brauchen, wenn sie sich über den Ehegattenunterhalt (notariell beglaubigt) sowie über Hausrat und Ehewohnung (formfrei) geeinigt hatten.
Das Bundesjustizministerium verweist in der Pressemitteilung vom 09.05.2007 nun auf die Länder: "Es bleibt abzuwarten, ob die Länder, die sich mehrheitlich für das vereinfachte Scheidungsverfahren ausgesprochen haben, eine entsprechende Ergänzung des Reformentwurfs vorschlagen. Die Stellungnahme ist für Juli vorgesehen."
Der vom Kabinett beschlossene Regierungsenwurf des FGG-Reformgesetzes sieht u.a. bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht und in Fällen von Kindeswohlgefährdung weitgehende Änderungen vor. Mit dem "Großen Familiengericht" soll die sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte erweitert werden. Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen soll erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung geregelt werden.
Zur ausführlichen Pressemitteilung des BMJ vom 09.05.2007
[Info: BMJ = Bundesministerium der Justiz]
[Quelle: Rechtsanwaltskammer Berlin]
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