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Betreuungsunterhalt für nichteheliche Kinder


Nichteheliche Kinder dürfen beim Betreuungsunterhalt nicht benachteiligt werden

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer am 23.05.2007 veröffentlichten Entscheidung festgehalten, dass die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig ist.

Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2008 eine verfassungsmäßige Regelung zu treffen.

[Quelle: Rechtsanwaltskammer Berlin]

Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Zum Originaltext der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


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