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Honorare




Die Honorare (Rechtsanwaltsgebühren) hängen von der Art des Mandates ab.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - BGBl. I, S. 718 ff. gilt für alle Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte in Deutschland, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert sowie dem Umfang der Tätigkeit.

Für außergerichtliche Beratungen entfallen die bis zum 1.7.2006 gesetzlich festgelegten Gebühren.

Beratungshonorare können seitdem frei vereinbart werden.

Für ein erstes Beratungsgespräch kann die Vergütung des Rechtsanwalts maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer betragen. Die Höhe der Vergütung hängt von der Art und dem Umfang der Beratung ab.

Auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie ausführliche Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren.


08.11.2007:
Ausnahmezustand in Georgien und vorgezogene Präsidentschaftswahlen [weiter]

17.09.2007:
Rechtsanwaltskammern gegen Gesetzentwurf zur Telekommu-
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07.07.2007:
Schäuble fordert "Internierung", Internet- und Handyverbot für "Gefährder" [weiter]

27.05.2007:
BVerfG: Nichteheliche Kinder dürfen beim Betreuungsunterhalt nicht benachteiligt werden [weiter]

22.05.2007:
Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung [weiter]

22.05.2007:
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22.05.2007:
Internationale Liga für Menschenrechte fordert sofortige Beendigung des Grundrechte-Ausverkaufs [weiter]


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© 2015 by Rechtsanwalt Wolfgang Schulz, Berlin | Rev: 01.04.2015